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Gewerbeerlaubnis

in Tschechien

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Ähnlich wie in BRD und Österreich gibt es in Tschechien das Gewerbeamt. Abgesehen von ihrer rechtlichen Existenz, muss eine Firma zuerst beim Gewerbeamt registriert sein, um eine Tätigkeit ausüben zu können. Seit 01.07.2008 ist Institution von einem freien Gewerbe eingeführt.

Das freie Gewerbe unter dem Namen "výroba, obchod a služby neuvedené v přílohách 1 až 3 živnostenského zákona" enthält 80 freie Gewerbe. Zu diesen freien Gewerben gehören zum B.

-Vermittlung der Geschäfte und Dienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Lagerung und Verpackung, Spedition, Unterkunftsdienstleistungen, Software-, Web-, Hosting- und Serverleistung, Beratung im Bereich der Datentechnologie, Datenverarbeitung, Immobilienagentur, Werbung, usw.

Außer freie Gewerbe gibt es noch reglementierte Gewerbe (Architektur, Steuerberatung), Handwerk und Konzession.

Eine Konzession erfordert spezielle Genehmigung eines Staatorgans - dazu gehören zum B. Herstellung vom Alkohol (Wirtschaftsministerium), LKW Transport (Verkehrsamt). Mehr über Bedingungen für die Registrierung einer Konzession erfahren Sie auf Nachfrage.

Auf Grund der von Ihnen erteilten Vollmacht wird die Anmeldung vom freien Gewerbe im Rahmen unserer Leistung versichert. Zusammen mit Eintragung der Firma ins Handelsregister wird auch die Gewerbeerlaubnis registriert, so dass Firma gleich geschäftsfähig sein kann.

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