Eröffnung eines Bankkontos
Bankkonto in einer tschechischen Bank darf gegenwärtig nur derjenige (Firma oder Person) eröffnen, der eine Verbindung zu Tschechien beweisen kann. In der Regel ist es notwendig entweder bei einer heimischen Firma eingestellt zu sein, oder registrierten Aufenthalt in Tschechien zu haben. Trotz der angeblichen Freiheit für EU Bürger ein Konto in jedem Mitgliedstaat eröffnen zu dürfen, ist in Tschechien dies leider in Praxis nicht der Fall.
Wir bieten die Möglichkeit an für Sie den vorübergehenden Aufenthalt zu registrieren. Für EU Bürger ist diese Prozedur höchst einfach und wird postalisch erledigt. Nach zirka 3-4 Wochen bekommen Sie eine tschechische Aufenthaltsbestätigung (Meldezettel) und Eröffnung des Bankkontos hört danach auf ein Problem zu sein. Für mehr Info kontaktieren Sie uns.
In Tschechien funktioniert ein Banksystem, das den Standards aus Deutschland und Österreich entspricht: hochentwickelte Online-Banking, Konten in verschiedenen Währungen und fremdsprachige Bankberater.
Wenn Sie Fragen hätten, kontaktieren Sie uns jederzeit telefonisch oder per Email.
Es wird uns freuen Ihnen mehr Info über unsere Dienstleistungen zu geben.