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Buchhaltung

& Steuerberatung in Tschechien

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Mit Hilfe unserer Partner bieten wir komplette Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuerberatung in deutscher Sprache. Auf Grund der von Ihnen erteilten Vollmachten können wir Ihre Firma beim Finanzamt anmelden und vor Finanzbehörden vertreten.

In einer Frist von 30 Tagen nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister, muss sich die Gesellschaft beim Finanzamt anmelden, um eine entsprechende Steuernummer zu erhalten. Der ständige Kontakt mit Finanzamt ist besonders nötig, wenn Sie die Arbeitnehmer beschäftigen, oder wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Anders als natürliche Personen/Unternehmer, die zur einfachen Buchhaltung verpflichtet sind, müssen die juristischen Personen doppelte Buchhaltung führen.

Körperschaftsteuer:
in Tschechien sind alle juristischen Personen verpflichtet, bis 01.April die Steuererklärung für das vorige Jahr abzugeben. Ausnahmen machen die Firmen, die von einem Steuerberater vertreten sind. In dem Falle ist Steuererklärung bis 01.07. fällig. Höhe der Körperschaftsteuer ist 19%. Für juristische Personen gibt es weder Gewerbesteuer noch Solidaritätszuschlag. Die komplette Besteuerung des Einkommens einer juristischen Person beträgt also 19%, was im Vergleich mit durchschnittlicher Besteuerung in Deutschland (29,8%) und in Österreich (25%) relativ gering ist.

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer:
eine Firma kann jederzeit eine USt. Id. Nummer beantragen. Eine Pflicht dazu entsteht aber, sobald das Einkommen im laufenden Kalenderjahr 1 Million czk übersteigt. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen alle Firmen monatlich erstellen. Der gegenwärtige Umsatzsteuersatz ist 21%.

Anmerkung: Es macht einen großen Unterschied, ob Firma mit Dienstleistungen, oder Waren handelt. Im ersten Falle reicht es eine „unvollständige USt. IdNr“, die Handel im Rahmen von EU im Reverse Charge Verfahren ermöglicht. Diese Option erlaubt keinen Vorsteuerabzug.

Gewinnausschüttung:
wenn die Hauptversammlung der Gesellschaft entscheidet, dass der versteuernde Gewinn an Gesellschafter ausgeschüttet werden kann, müssen die Gesellschafter ihre Einkünfte mit Dividenden-/Kapitalertragsteuer versteuern. Höhe der Kapitalertagsteuer in Tschechien beträgt 15% und wird als Quellensteuer bezahlt (Firma muss sie ans Finanzamt überweisen). Gewinnausschüttung an ausländische Gesellschafter - juristische Personen - wird durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt:
Tschechien-BRD
Tschechien-Österreich .

Lohnbuchhaltung:
aktueller Durchschnittsgehalt in Tschechien beträgt 37.047 czk brutto (3. Quartal 2021). Gesetzlich geregelter Mindestlohn seit 01.01.2019 beträgt 13,350 czk brutto (80 czk pro Stunde). Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Abführungen (Lohnsteuer, Sozial- und Krankenversicherung) betragen 34% vom Bruttolohn.

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